Lernfeld 1: Berufliche Identitätund professionelle Perspektive weiter entwickeln Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
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II Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung Naturwissenschaft und Technik Wirtschaft/Politik
III Wahlpflichtbereich:
z.B. Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Sexualpädagogik
IV Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Während der Ausbildungszeit spielt die Auseinandersetzung mit der eigenen Hörschädigung eine wichtige Rolle.
Praktische Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung umfasst ca. 40 Praxiswochen, welche in Form von insgesamt 4 Praxisabschnitten abgeleistet werden.
Abschluss
Das erfolgreiche Abschließen der Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte*r Erzieher*in“.
Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen:
Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene 3-jährige allgemeine Berufsausbildung oder
Mittlerer Schulabschluss und eine 2-jährige sozialpädagogische Berufsausbildung oder
Mittlerer Schulabschluss und eine 3-jährige berufliche erzieherische Tätigkeit oder
Fachabitur plus 4 wöchiges sozialpädagogisches Praktikum (150 Stunden) oder
Abitur mit Berufsausbildung z. B. am Berufskolleg
Für diese Ausbildung ist ein Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Zu der Ausbildung gehört u. a. ein Praktikum im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Für dieses Praktikum ist der Impfschutz vorgeschrieben (§ 20.8-14 Infektionsschutzgesetz in der Version vom 10.02.2020)
Inhaltliche Voraussetzungen:
Gebärdensprachkenntnisse bzw. Bereitschaft, diese zu erlernen
Ausreichende Schriftsprachkompetenz
Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Fähigkeit zur Planung, Reflexion und Begründung pädagogischer Arbeit
Wohnen
Abhängig vom Kostenträger leben die Schüler*innen im Internat oder in einer eigenen Wohnung. Bewerber*innen ohne Kostenträger suchen sich selbstständig eine Wohnung.
Finanzierung
Finanzierung entweder im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation beim TSBW Husum oder als Selbstzahler z. B. mit Aufstiegs-Bafög (Voraussetzung für eine Förderung ist ein Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein). Bitte erfragen Sie weitere Informationen. Wir beraten Sie in Finanzierungsfragen.
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