Lernfeld 1: Berufliche Identitätund professionelle Perspektive weiter entwickeln Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
II Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
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Deutsch/Kommunikation Deutsche Gebärdensprache Wirtschaft/Politik Religion
III Wahlpflichtbereich:
z. B. Kunstpädagogik, Sportpädagogik, Jugendarbeit
IV Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe:
Während der Ausbildungszeit spielt die Auseinandersetzung mit der eigenen Hörschädigung eine große Rolle. Es wird ein Kommunikationstraining entsprechend den individuellen Voraussetzungen der Berufsfachschüler*innen durchgeführt. Ziel ist die Erweiterung der Kommunikationskompetenz für die Interaktion mit den zu Betreuenden sowie den hörenden Kolleg*innen.
Abschluss
Der Abschluss der Berufsfachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.
Wer später gern selbstständig eine Gruppe leiten möchte, erwirbt mit dieser Ausbildung die Voraussetzung, um in weiteren drei Jahren den Beruf des*der Erziehers*in zu erlernen.
Voraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss oder ein als mittlerer Schulabschluss anerkannter Abschluss
Kenntnisse der Gebärdensprache oder Bereitschaft, diese zu erlernen
Ausreichende Kenntnisse der Deutschen Schriftsprache
Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Für diese Ausbildung ist ein Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Zu der Ausbildung gehört u. a. ein Praktikum im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Für dieses Praktikum ist der Impfschutz vorgeschrieben (§ 20.8-14 Infektionsschutzgesetz in der Version vom 10.02.2020)
Wohnen
Die Schüler*innen leben in der Regel in unserem Internat.
Finanzierung
Die Ausbildung ist in der Regel Teil einer Rehabilitationsmaßnahme des Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerkes (TSBW) und wird entsprechend von der Agentur für Arbeit nach SGB III § 102 gefördert.
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