Ausbildung Erzieher*in
Arbeiten Sie gern mit hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen? Haben Sie Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Haben Sie selbst ein gutes soziales Verhalten? Möchten Sie junge hörgeschädigte Menschen unterstützen und ihnen helfen, erwachsen und selbstständig zu werden? Dann ist die Ausbildung zum*zur Erzieher*in das Richtige für Sie.
Arbeitsfelder
Schwerhörige und gehörlose Erzieher*innen arbeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen wie z. B. Krippen, Kindergärten, Horten, Jugendfreizeitstätten, Erholungsheimen, sonderpädagogischen und integrativen Einrichtungen oder Heimen und Wohngruppen. Viele Arbeitsfelder liegen in Einrichtungen, die mit hörgeschädigten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsene arbeiten, in Einrichtungen für Menschen mit zusätzlichen Behinderungen sowie in integrativen Einrichtungen. Erzieher*innen arbeiten selbstständig im Team und können eine Gruppe leiten.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an Schwerhörige, Gehörlose und CI-Träger*innen, die von Gebärden und Gebärdensprache profitieren.
Termin
08.09.2025 - 23.06.2028
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zum*zur Erzieher*in vermittelt eine umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz. Sie qualifiziert zur Übernahme von eigenverantwortlichen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben sowie zur Teamarbeit. Die Lernfelder der Ausbildung sind:
I Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Lernfeld 1: Berufliche Identitätund professionelle Perspektive weiter entwickeln
Lernfeld 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
Lernfeld 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Lernfeld 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
Lernfeld 5: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
Lernfeld 6: Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
II Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation mit Sprachbildung
Naturwissenschaft und Technik
Wirtschaft/Politik
III Wahlpflichtbereich:
z.B. Sportpädagogik, Kunstpädagogik, Sexualpädagogik
IV Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Während der Ausbildungszeit spielt die Auseinandersetzung mit der eigenen Hörschädigung eine wichtige Rolle.
Praktische Ausbildung
Die berufspraktische Ausbildung umfasst ca. 40 Praxiswochen, welche in Form von insgesamt 4 Praxisabschnitten abgeleistet werden.
Abschluss
Das erfolgreiche Abschließen der Ausbildung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte*r Erzieher*in“.
Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen:
- Mittlerer Schulabschluss und eine abgeschlossene 3-jährige allgemeine Berufsausbildung
oder - Mittlerer Schulabschluss und eine 2-jährige sozialpädagogische Berufsausbildung
oder - Mittlerer Schulabschluss und eine 3-jährige berufliche erzieherische Tätigkeit
oder - Fachabitur plus 4 wöchiges sozialpädagogisches Praktikum (150 Stunden)
oder - Abitur mit Berufsausbildung z. B. am Berufskolleg
- Für diese Ausbildung ist ein Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Zu der Ausbildung gehört u. a. ein Praktikum im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Für dieses Praktikum ist der Impfschutz vorgeschrieben (§ 20.8-14 Infektionsschutzgesetz in der Version vom 10.02.2020)
Inhaltliche Voraussetzungen:
- Gebärdensprachkenntnisse bzw. Bereitschaft, diese zu erlernen
- Ausreichende Schriftsprachkompetenz
- Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Fähigkeit zur Planung, Reflexion und Begründung pädagogischer Arbeit
Wohnen
Abhängig vom Kostenträger leben die Schüler*innen im Internat oder in einer eigenen Wohnung. Bewerber*innen ohne Kostenträger suchen sich selbstständig eine Wohnung.
Finanzierung
Finanzierung entweder im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation beim TSBW Husum oder als Selbstzahler z. B. mit Aufstiegs-Bafög (Voraussetzung für eine Förderung ist ein Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein). Bitte erfragen Sie weitere Informationen. Wir beraten Sie in Finanzierungsfragen.
Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:
IBAF-Gehörlosenfachschule
Arsenalstraße 2-10
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 1267-0
Telefax: 04331 1267-14
gehoerlosenfachschule-TextEinschließlichBindestrichenLöschen-@ibaf.de
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Kopie des Schulabschlusszeugnisses und/oder des Nachweises über eine Berufsausbildung
Sie können später nachreichen:
- Eine beglaubigte Ausfertigung des Schulabschlusszeugnisses und/oder andere Nachweise über die Berufsausbildung/-tätigkeit
- Erweitertes Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf