Ausbildung Sozialpädagogische Assistent*innen
Arbeiten Sie gern mit hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen? Haben Sie Freude an der Arbeit mit anderen Menschen? Haben Sie selbst ein gutes soziales Verhalten? Möchten Sie junge hörgeschädigte Menschen unterstützen und ihnen helfen, erwachsen und selbstständig zu werden? Dann ist die Ausbildung zur*zum Sozialpädagogischen Assistent*in das Richtige für Sie.
Arbeitsfelder
Sozialpädagogische Assistent*innen arbeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen wie z. B. Krippen, Kindergärten, Horten, Jugendfreizeitstätten, Erholungsheimen, sonderpädagogischen und integrativen Einrichtungen oder Heimen und Wohngruppen. Viele Arbeitsfelder liegen in Einrichtungen, die mit hörgeschädigten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsene arbeiten, in Einrichtungen für Menschen mit zusätzlichen Behinderungen sowie in integrativen Einrichtungen. Sozialpädagogische Assistent*innen arbeiten im Team unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft wie z. B. eines*r Erziehers*in oder eines*r Sozialpädagogen*in.
Zielgruppe
Die Ausbildung richtet sich an Schwerhörige, Gehörlose und CI-Träger*innen, die von Gebärden und Gebärdensprache profitieren.
Termin
08.09.2025 - 02.07.2027
Inhalte der Ausbildung
Die Ausbildung zur*zum Sozialpädagogischen Assistent*in vermittelt eine umfassende sozialpädagogische Handlungskompetenz. Die Ausbildung nach dem neuen Curriculum besteht aus den Bereichen I - IV:
I Fachrichtungsbezogener Lernbereich:
Lernfeld 1: Berufliche Identitätund professionelle Perspektive weiter entwickeln
Lernfeld 2: Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
Lernfeld 3: Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
Lernfeld 4: Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
II Fachrichtungsübergreifender Lernbereich:
Deutsch/Kommunikation
Deutsche Gebärdensprache
Wirtschaft/Politik
Religion
III Wahlpflichtbereich:
z. B. Kunstpädagogik, Sportpädagogik, Jugendarbeit
IV Praxis in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe:
Umfang 20 Praxiswochen
Unterstufenpraktika
2 Wochen Orientierungspraktikum
8 Wochen Unterstufenpraktikum
Oberstufenpraktikum
10 Wochen Oberstufenpraktikum
Während der Ausbildungszeit spielt die Auseinandersetzung mit der eigenen Hörschädigung eine große Rolle. Es wird ein Kommunikationstraining entsprechend den individuellen Voraussetzungen der Berufsfachschüler*innen durchgeführt. Ziel ist die Erweiterung der Kommunikationskompetenz für die Interaktion mit den zu Betreuenden sowie den hörenden Kolleg*innen.
Abschluss
Der Abschluss der Berufsfachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“.
Wer später gern selbstständig eine Gruppe leiten möchte, erwirbt mit dieser Ausbildung die Voraussetzung, um in weiteren drei Jahren den Beruf des*der Erziehers*in zu erlernen.
Voraussetzungen
- Mittlerer Schulabschluss oder ein als mittlerer Schulabschluss anerkannter Abschluss
- Kenntnisse der Gebärdensprache oder Bereitschaft, diese zu erlernen
- Ausreichende Kenntnisse der Deutschen Schriftsprache
- Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Für diese Ausbildung ist ein Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Zu der Ausbildung gehört u. a. ein Praktikum im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Für dieses Praktikum ist der Impfschutz vorgeschrieben (§ 20.8-14 Infektionsschutzgesetz in der Version vom 10.02.2020)
Wohnen
Die Schüler*innen leben in der Regel in unserem Internat.
Finanzierung
Die Ausbildung ist in der Regel Teil einer Rehabilitationsmaßnahme des Theodor-Schäfer-Berufsbildungswerkes (TSBW) und wird entsprechend von der Agentur für Arbeit nach SGB III § 102 gefördert.
Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung:
IBAF-Gehörlosenfachschule
Arsenalstraße 2-10
24768 Rendsburg
Telefon: 04331 1267-0
Telefax: 04331 1267-14
gehoerlosenfachschule-TextEinschließlichBindestrichenLöschen-@ibaf.de
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- Lebenslauf
- Aktuelles Passbild (freiwillig)
- Eine beglaubigte Ausfertigung des Schulabschlusszeugnisses oder andere Nachweise über einen gleichwertigen Bildungsstand
- Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf
- Gesundheitszeugnis
Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.